Expertenforum - Höhe Grundlohn bei Entgeltumwandlung in Verbindung mit Jobbike

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  • 01
    Höhe Grundlohn bei Entgeltumwandlung in Verbindung mit Jobbike

    Liebe Experten,

    bleibt eine Entgeltumwandung bei der Ermittlung des Grundlohnes (für die Berechnung steuerfreier SFN-Zuschläge unberücksichtigt?

    Beispiel:

    Gehalt = € 3000,00 / Entgeltumwandlung Jobbike = 200,00 / gwV Jobbike = € 20,00

    Beträgt der Grundlohn € 3.220 oder € 2.820,00?

    Sollte die Anfrage zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht gehören - dann bitte verschieben.

    Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

    Emmely

     

  • 02
    RE: Höhe Grundlohn bei Entgeltumwandlung in Verbindung mit Jobbike

    Hallo Emmely,

    Ihre Frage zur Berücksichtigung einer Entgeltumwandung bei der Ermittlung des Grundlohnes für die Berechnung steuerfreier SFN-Zuschläge betrifft das Steuerrecht und kann in dem sozialversicherungsrechtlichen Teil dieses Forums nicht beantwortet werden.

    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie von den jeweiligen Finanzämtern.
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem jeweiligen Cluster gekennzeichnet wurde.

    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Höhe Grundlohn bei Entgeltumwandlung in Verbindung mit Jobbike

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 10.8.2023 – VI R 11/21, gegen die Verwaltungspraxis und die Vorinstanz) sind die Beträge der Entgeltumwandlung für die Berechnung des "Grundlohns" gemäß § 3b EStG einzubeziehen. In Ihrem Beispiel wäre ein Grundlohn von EUR 3.020 anzunehmen (kein Abzug der Entgeltumwandlung, aber auch keine nochmalige Erhöhung).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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