Liebe Experten,
bleibt eine Entgeltumwandung bei der Ermittlung des Grundlohnes (für die Berechnung steuerfreier SFN-Zuschläge unberücksichtigt?
Beispiel:
Gehalt = € 3000,00 / Entgeltumwandlung Jobbike = 200,00 / gwV Jobbike = € 20,00
Beträgt der Grundlohn € 3.220 oder € 2.820,00?
Sollte die Anfrage zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht gehören - dann bitte verschieben.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!
Emmely