Guten Tag,
das Homeoffice-Abkommen wurde zum 01. Juli 2023 neu geregelt. Durch das Abkommen wurde die Grenze für Homeoffice (Firmensitz DE -> Homeoffice in Frankreich) nun dauerhaft auf 49,99% Homeoffice erhöht.
Muss ich bis zu dieser Grenze einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers stellen, oder kann ein Grenzgänger bis zu dieser Grenze ohne Antrag aus dem Homeoffice aus arbeiten?
Ist die Begrenzung der 49,99% auf ein Kalenderjahr oder ein 12-Monatszeitraum zu betrachten?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und Unterstützung!
Viele Grüße