Expertenforum - Hospitation

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  • 01
    Hospitation

    Guten Tag,

    wir haben aktuell eine ausländische Hospitantin im Haus, die 1000 EUR monatlich erhält. Sie hat ein Visum in dem steht, dass eine Hospitation erlaubt ist, aber keine erwerbstätigkeit. Sie hat nur eine private Krankenversicherung. Die "Tätigkeit" ist befristet. Kann diese Personen tatsächlich SV-frei, also mit Beitragsgruppe 0000 abgerechnet werden, oder benötigt sie eine gesetzliche Kasse?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Hospitation

    Guten Tag,
     
    für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist eine Beschäftigung die nicht selbstständige Arbeit.
     
    Hospitanten verrichten für das Unternehmen weder eine Arbeit, die von wirtschaftlichem Wert ist, noch gliedern sie sich in den Betrieb ein. Eine persönliche Abhängigkeit besteht daher in der Regel nicht. In diesen Fällen besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
     
    Allerdings würde ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen, sofern der Person eine Vergütung für geleistete Arbeit gezahlt wird. In diesem Fall läge eine gewöhnliche Hospitation nicht vor und müsste im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis beurteilt werden.
     
    In Ihrem Fall ist also entscheidend, ob die 1000 EUR monatlich für geleistete Arbeit gezahlt wird. Ist dies der Fall ist die Beschäftigung als ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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