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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    HR Specialist

    Guten Tag, in den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Darf der Arbeitgeber trotzdem das Entgelt fortzahlen oder ist das schädlich? Viele Grüße

  • 02
    RE: HR Specialist

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: HR Specialist

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es ist möglich, dass der Arbeitgeber auch in den ersten vier Wochen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet. Der Arbeitnehmer hat dann allerdings kein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Eine Erstattung der Zahlungen nach dem AAG kommt ebenfalls nicht in Betracht. Bei einer wiederholten Zahlung des Arbeitgebers in derartigen Fällen sind zudem Ansprüche anderer Mitarbeiter nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz denkbar.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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