Eine deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Australien ist mit einer Reisekrankenversicherung für 1 Jahr in Deutschland (seit 04.08.2023) und möchte in Deutschland nun als Reinigungskraft arbeiten. Muß sie als deutsche Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis haben und muß sie sich in Deutschland pflichtversichern? Was gilt, wenn Sie auf minijobbasis arbeiten möchte?
Expertenforum - In Australien lebende deutsche Staatsangehörige will in Deutschland arbeiten
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In Australien lebende deutsche Staatsangehörige will in Deutschland arbeiten
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RE: In Australien lebende deutsche Staatsangehörige will in Deutschland arbeiten
Hallo Ig1,
Ihre Frage zur Arbeitserlaubnis einer deutschen Staatsangehörigen, die in Australien ihren Hauptwohnsitz hat, betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Aussage treffen können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie unter anderem von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Sozialversicherungsrechtlich gilt folgendes:
Beträgt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt mehr als 538,00 €, unterliegt die Beschäftigung – ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen im Übergangsbereich - grundsätzlich der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Sofern das ermittelte monatliche Entgelt die Grenze von 538,00 € nicht übersteigt, ist die betroffene Person nach den Regeln für geringfügig entlohnte Beschäftigte an die Minijob-Zentrale zu melden und Beiträge zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
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