Hallo,
kann an eine Umschülerin, die über einen Bildungsträger abgewickelt wird eine IAP ausgezahlt werden?
Vielen Dank
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Hallo,
kann an eine Umschülerin, die über einen Bildungsträger abgewickelt wird eine IAP ausgezahlt werden?
Vielen Dank
Guten Tag,
das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
die Inflationsausgleichsprämie kann nach § 3 Nr. 11c EStG "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gezahlt werden. Voraussetzung ist deshalb einerseits das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (im steuerlichen Sinne), also die Erzielung von Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit (zumindest für einen Tag in der Zeitspanne vom 26.10.2022 bis 31.12.2024, wobei auch Lohnersatzleistungen ausreichen) und andererseits die Prämienzahlung "zusätzlich" zur geschuldeten Vergütung.
Die Auszahlung der IAP wäre im vorliegenden Fall also möglich, wenn im selben Verhältnis auch eine Grundvergütung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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