Guten Morgen liebes Expertenforum,
ich habe eine Frage zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie.
Generell ist klar, dass arbeitsrechtlich der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.
Wie verhält es sich, wenn wir einzelnen Mitarbeitern (also eher Individualarbeitsrecht) eine IAP zahlen möchten? Eine Gruppenbildung erfolgt dabei nicht.
Mich interessiert insbesondere, ob das eine schädliche Wirkung auf die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit hat?
In den FAQ des Bundesfinanzministeriums wird sogar erklärt, dass die Auszahlung von Überstunden, wenn kein Auszahlungsanspruch besteht, akzeptiert wird. Dort wäre es doch ähnlich, oder?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Roland