Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine freiwillige Krankenversicherung möglich?
Sachverhalt:
Jahrgang 1973
bis 2014 SV-pflichtiger Angestellter
2015 – 20217 Auslandaufenthalt
10/2017-02/2018 SV-pflichtiger Angestellter
seit 03/2018 selbständiger Handwerker
Kann dieser Herr einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung stellen?
Wenn ja, sind die Beiträge ab Antragstellung zu entrichten oder auch für die Vergangenheit?
Gibt es von Seiten der Krankenversicherung eine Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherungspflicht in der Zukunft zu beenden?
Ist noch irgendetwas zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
B. Sieburg