Expertenforum - Ist eine freiwillige Krankenversicherung möglich?

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  • 01
    Ist eine freiwillige Krankenversicherung möglich?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist eine freiwillige Krankenversicherung möglich?

    Sachverhalt:

    Jahrgang 1973

    bis 2014 SV-pflichtiger Angestellter

    2015 – 20217 Auslandaufenthalt

    10/2017-02/2018 SV-pflichtiger Angestellter

    seit 03/2018 selbständiger Handwerker

    Kann dieser Herr einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung stellen?

    Wenn ja, sind die Beiträge ab Antragstellung zu entrichten oder auch für die Vergangenheit?

    Gibt es von Seiten der Krankenversicherung eine Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherungspflicht in der Zukunft zu beenden?

    Ist noch irgendetwas zu beachten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Sieburg

     

  • 02
    RE: Ist eine freiwillige Krankenversicherung möglich?

    Guten Tag,
     
    bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen dieses Forums keine rechtverbindlichen Einzelfallentscheidungen möglich sind. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die letzte zuständige Krankenkasse.
     
    Ganz allgemein geben wir Ihnen folgende Einschätzung:
     
    Zu Ihrer Schilderung unterstellen wir, dass bis 02.2018 aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestand. Nach Ende dieser Beschäftigung wird im Rahmen der „obligatorischen Anschlussversicherung“ nach § 188 Abs. 4 SGB V die Krankenversicherung als freiwillige Versicherung fortgeführt, sofern keine anderweitige Absicherung vorliegt.
     
    Erklärt das Mitglied seinen Austritt und weist einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall (z. B. private Krankenversicherung) nach, endet die Krankenversicherung.
    Da in Ihrem Fall ab 03.2018 mit der Tätigkeit als selbstständiger Handwerker (vermutlich)  keine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse mehr bestand, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Austrittserklärung mit einem Nachweis einer anderweitigen Absicherung abgegeben wurde.
     
    Darüber hinaus bietet der § 9 SGB V die Möglichkeit der Krankenversicherung freiwillig beizutreten. Voraussetzung ist hier ein Ausscheiden aus einer Mitgliedschaft, eine Vorversicherungszeit und eine Anzeige innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft.
     
    Nach unserer Einschätzung ist in Ihrer Fallgestaltung unter Berücksichtigung der vorliegenden Fakten eine freiwillige Krankenversicherung nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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