Hallo liebe Experten,
ist vom hochgerechneten Jahresgehalt eine Job-Bike-Entgeltumwandlung, die erstmal auf Dauer von 3 Jahren befristet ist, abzuziehen, sodass manche MA ggfs. dann unter die JAE 2025 rutschen könnten, und somit wieder pflichtversichert werden bzw. in der Pflichtversicherung weiterhin verbleiben?
Die konkrete Frage ist, ob diese Entgeltumwandlung der Leasingrate für eine Dauer von 3 Jahren bereits "Regelmäßigkeit" definiert, oder nicht.
Danke vorab,
Gruß
TOM_MGG