Liebes AOK-Team,
beispielhaft war eine Person vom 01.01.-31.10.2024 für Arbeitgeber A tätig und hat dabei ein SV-pflichtiges Entgelt von 10 Monate x 3.000 € = 30.000 € bezogen - war entsprechend pflichtversichert in der GKV.
Ab dem 01.11.2024 arbeitet die Person für Arbeitgeber B und bezieht ein SV-pflichtiges Entgelt in Höhe von 10.000 € je Monat, so dass für 2024 insgesamt ein SV-pflichtiges Entgelt in Höhe von 50.000 € entsteht.
1) Kann die Person mit dem Beschäftigungsbeginn 01.11.2024 durch das ab diesem Zeitpunkt bestehende Überschreiten der anteiligen JAEG in die PKV wechseln?
2) Oder muss Arbeitgeber B das ihm unbekannte Entgelt aus der Vorbeschäftigung bei Arbeitgeber A für die Beurteilung zur JAEG 2024 berücksichtigen?
Falls die Position 2) zutreffen sollte, ist vermutlich die betroffene Person mit dem PKV-Wunsch per 01.11.2024 verpflichtet, das Entgelt offenzulegen oder tritt hier die GKV als Auskunftgeber ein? Ist die rechtliche Grundlage hierfür eine Ableitung aus dem SGB oder gibt es einen Kommentar, wo diese Situation ausdrücklich beschrieben wird?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Kabuki