Expertenforum - JAEG Unterschreitung im laufenden Jahr

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  • 01
    JAEG Unterschreitung im laufenden Jahr

    hallo zusammen,

    ein Mitarbeiter fällt aufgrund einer Entgeltumwandlung unter die monatliche BBG. Wenn ich das Gehalt ab Juni für 12 Monate in die Zukunft schätze, liegt er unter der JAEG.

    Wann stelle ich den Mitarbeiter um?

    erst zum 01.01. des Folgejahres, da er für das laufende Jahr mit den Einkünften von 01-05/2024 zum Jahresende über die JAEG kommt?

    oder:

    sofort, egal ob er im laufenden Jahr über bzw. unter der JAEG ist?

    Danke im Voraus.

    VG

     

  • 02
    RE: JAEG Unterschreitung im laufenden Jahr

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, tritt mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens sofort Krankenversicherungspflicht ein. Hier besteht ein Unterschied zu der Fallkonstellation, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit den regelmäßigen Arbeitsentgelt überschritten wird (in diesem Fall endet die Krankenversicherungspflicht frühestens zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Überschreitung erfolgt und dies auch nur, wenn die JAE-Grenze des Folgejahres ebenfalls überschritten wird).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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