Liebes Expertenteam,
bei folgender Fallkonstellation gibt es bei uns immer wieder Unsicherheiten:
Ein pflichtversicherter Mitarbeiter überschreitet mit seinen Bezügen für Dezember 2024 die JAE für 2024 aber nicht die JAE für 2025. Er hat ab Januar 2025 aber bereits Anspruch auf ein höheres Gehalt mit dem auch die JAE für 2025 überschritten wird. Wird er ab dem 01.01.25 krankenversicherungsfrei?
Vielen Dank vorab für eine Klarstellung.