Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze - Prüfung auf Überschreitung zum Jahreswechsel

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Prüfung auf Überschreitung zum Jahreswechsel

    Liebes Expertenteam,

    bei folgender Fallkonstellation gibt es bei uns immer wieder Unsicherheiten:

    Ein pflichtversicherter Mitarbeiter überschreitet mit seinen Bezügen für Dezember 2024 die JAE für 2024 aber nicht die JAE für 2025. Er hat ab Januar 2025 aber bereits Anspruch auf ein höheres Gehalt mit dem auch die JAE für 2025 überschritten wird. Wird er ab dem 01.01.25 krankenversicherungsfrei?

    Vielen Dank vorab für eine Klarstellung.

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - Prüfung auf Überschreitung zum Jahreswechsel

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich endet die Krankenversicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze des betreffenden Jahres und auch die Grenze des folgenden Jahres
    überschritten wird.
    Dabei dürfen künftige Entgeltänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Änderung berücksichtigt werden. Sofern bereits ab 01.01. des Folgejahres ein Anspruch auf eine höhere Vergütung besteht, ist diese in der Betrachtung zu berücksichtigen.
     
    Für den von Ihnen geschilderten Fall bedeutet das, dass die Krankenversicherungspflicht zum 31.12.2024 endet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - Prüfung auf Überschreitung zum Jahreswechsel

    Liebes Expertenteam, würde Ihrer Meinung nach die Krankenversicherungspflicht auch zum 31.12.2024 enden, wenn der Anspruch einer Gehaltsanhebung erst zum 01.02. des Folgejahres bestünde?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 04
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - Prüfung auf Überschreitung zum Jahreswechsel

    Guten Tag,

    wie bereits erwähnt, dürfen zukünftige Gehaltserhöhungen erst zu dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, in dem der Anspruch auf die erhöhten Bezüge besteht. Zu diesem Termin erfolgt eine Neuberechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes. 
    In Fälle der Gehaltsanhebung zum 01.02. ist erst mit diesem Zeitpunkt eine neue Berechnung anzustellen. Wird die Jahresentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres (vorausgesetzt, die JAE-Grenze des Folgejahres wird ebenfalls überschritten).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam 

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.