Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze - welches Brutto relevant?

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  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze - welches Brutto relevant?

    Liebes Expertenteam,


    gerne würde ich wissen, welches Brutto bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze relevant ist. Online finde ich nur, dass das SV-Brutto relevant ist. Aber was ist, wenn sich das KV-Brutto vom RV-Brutto unterscheidet? Welches Brutto nehmen wir dann? Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - welches Brutto relevant?

    Guten Tag,
     
    für die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes sind alle regelmäßig gezahlten Bezüge zu berücksichtigen, die sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellen und die der Arbeitnehmer beanspruchen kann bzw. die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt.
     
    Die Bezüge werden vollständig erhoben. Eine Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- oder Rentenversicherung erfolgt nicht. Dies ist erst bei der Berechnung der Beiträge maßgebend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - welches Brutto relevant?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Wenn wir vom SV-pflichtigen Entgelt ausgehen, muss dann der VBL SV Hinz Betrag in die Berechnung mit einfließen? Oder wird hier lediglich das Gesamtbrutto und nicht das SV Brutto zur Berechnung herangezogen?


    Über eine weitere Antwort freue ich mich.

    Viele Grüße

  • 04
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - welches Brutto relevant?

    Guten Tag,
     
    der Hinzurechnungsbetrag VBL ist nach § 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. Damit wird der Hinzurechnungsbetrag bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts angerechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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