Expertenforum - Jahresprämie 2023

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  • 01
    Jahresprämie 2023

    Liebes Expertenteam,


    unser Mandant möchte eine Jahresprämie 2023 mit dem Junigehalt 2024 auszahlen.

    Die Mitarbeiterin befindet sich derzeit in Elternzeit bis einschließlich Ende nächsten Jahres.

    Im Programm berechnet es mir keine Sozialversicherungsbeiträge da ich keine SV-Tage habe.

    Nun wäre meine Frage ob dies wirklich stimmt, dass das Entstehungsprinzip hier nicht mehr greift und die Prämie tatsächlich SV-frei ist?


    Danke und Viele Grüße

  • 02
    RE: Jahresprämie 2023

    Guten Tag,
     
    Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung vor. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( §23a Abs. 2 SGB  IV).
     
    In Ihrem Fall ist die Einmalzahlung dem Juni 2024 zuzuordnen.
     
    Bei dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung handelt es sich grundsätzlich um eine beitragsfreie Zeit. Insofern liegen für diese Zeiten keine beitragspflichtigen Tage vor.
    Ihr Abrechnungsprogramm hat somit korrekt die Beitragsfreiheit aufgrund fehlender SV-Tage bewertet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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