Expertenforum - Jahressonderzahlung

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  • 01
    Jahressonderzahlung

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Jahressonderzahlung im November 2024. Wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter von Januar - September in einem Praktikantenverhältnis war und im direktem Anschluss als geringfügig Beschäftigte weiter arbeitet?

    Wenn im Anschluss eine normales SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis weitergeführt wäre, hätte ich 9/12 vom Praktikum mit 3/12 vom Arbeitsverhältnis zusammen gerechnet und im neuen Vertrag ausgezahlt.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

  • 02
    RE: Jahressonderzahlung

    Hallo Finn,

    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (wie z.B. eine Jahressonderzahlung), das nach Wechsel des Versicherungsstatus bei demselben Arbeitgeber ( z. B. Wechsel von einem „versicherungspflichtigen“ Praktikumsverhältnis zum „geringfügig entlohnten“ Minijob) gewährt wird, ist zunächst danach zu bewerten, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitte der Anspruch auf die Einmalzahlung entstanden ist.

    Ggf. ist eine Aufteilung der Einmalzahlung auf die jeweiligen Beschäftigungsabschnitte vorzunehmen. Dieses Ergebnis geht mithin – trotz Arbeitgeberidentität – von jeweils getrennt voneinander zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitten aus. Es impliziert, dass die Einmalzahlung im Regelfall auf einer klar definierbaren Anspruchsgrundlage basiert, die im jeweiligen Beschäftigungsabschnitt liegt und von daher eine entsprechende Zuordnung ermöglicht.

    Da in Ihrem Fall ein Wechsel des Versicherungsstatus - wie oben aufgeführt - bei demselben Arbeitgeber erfolgte, geht man für die beitragsrechtliche Behandlung der Einmalzahlung von getrennt voneinander zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitten aus.

    Die Einmalzahlung wird in einem solchen Fall beitragsrechtlich so behandelt, als hätte ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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