Expertenforum - Job Rad Übernahme nach Kündigung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Job Rad Übernahme nach Kündigung

    Guten Tag,


    wir haben einen Arbeitnehmer, der zum Ende des Jahres gekündigt hat bzw. es wurde sich einvernehmlich getrennt, dieser Arbeitnehmer besitzt ein Job Rad, der Vertrag vom Job Rad läuft theoretisch noch bis Mitte 2025. Das Job Rad wurde im Rahmen einer Entgeltumwandlung überlassen. Nun wurde sich geeinigt, dass der Arbeitgeber die Ablösesumme für das Fahrrad an den Dienstleister zahlt und der Arbeitnehmer das Fahrrad ohne eine weitere Zahlung an den Arbeitgeber behalten kann. Wie ist dies steuer- und sozialversicherungstechnisch abzurechnen, geht dies überhaupt, es handelt sich hier sicherlich um einen Sachbezug?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Job Rad Übernahme nach Kündigung

    Hallo OLSTB,


    zum Arbeitsentgelt gehören nicht nur Geldleistungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses zufließen, sondern auch Einnahmen in Geldeswert wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Waren- und Dienstleistungen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitsentgelts auch als Sachbezug bzw. Sachlohn oder geldwerten Vorteil.


    In der Sozialversicherung gilt für die Beitragsberechnung ein umfassender und weitgehender Entgeltbegriff. Nicht nur Einnahmen und Zuwendungen in Geld sind beitragspflichtige Einnahmen, sondern auch Zuwendungen in Geldeswert.


    Da anlässlich des „Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis“ vereinbart wurde, dass der Arbeitnehmer das Dienstrad vor Ablauf des Leasingvertrags unentgeltlich übernehmen kann, weil der Arbeitgeber die „Ablösesumme“ übernimmt, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Aufgrund der vorliegenden Entgelteigenschaft im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist dies grundsätzlich der Beitragspflicht zu unterwerfen.


    Bezüglich Ihrer Frage der steuerlichen Abrechnung des Sachverhalts empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Job Rad Übernahme nach Kündigung

    Vielen Dank für diese Rückmeldung, muss ich den Sachbezug als laufender Bezug sozialversicherungspflichtig behandeln oder als Einmalbezug?


    Vielen Dank.

     

  • 04
    RE: Job Rad Übernahme nach Kündigung

    Hallo OLSTB,


    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Einmalzahlungen) sind Zuwendungen, die sich nicht auf die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum beziehen. Dazu gehören u. a. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Provisionen ohne Bezug auf bestimmte Entgeltabrechnungszeiträume und ähnliche Leistungen.


    Aus dieser Legaldefinition kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass es sich um laufendes Arbeitsentgelt handelt, wenn die Zuwendungen für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gewährt werden.


    Die in Ihrem Fall beschriebene Ablösesumme für das „Jobrad“ an den Dienstleister ist folglich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung zu unterwerfen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.