Expertenforum - Kartengebühren Sachbezug monatlich

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Kartengebühren Sachbezug monatlich

    Guten Tag,

    wir haben einen Mandanten der ab 2025 an 25 Mitarbeiter monatlich EUR 50,00 Sachbezug per Benefits Karte ausgeben will. Dazu hat Pluxee, ehemals Sodexo ein Angebot abgegeben.

    Wir wissen jetzt nicht ob und welche Kartengebühren hier zu den EUR 50,00 dazu gerechnet werden müssen, das würde dann ja den Wert von EUR 50,00 übersteigen und steuerpflichtig werden. Hier die Werte aus dem Angebot pluxee:


    Verwender: 25 Person(en)

    Voraussichtlicher Beladewert: 50 €

    Beladerhythmus: 12 mal pro Jahr (monatlich)

    Abrechnungsmodell: monatlich

    Kartengebühren:

    Monatliche Servicegebühr pro Karte: EUR 2,07

    Erstattung Kartenguthaben, einmal pro Karte: EUR 15,00

    Kartenausgabepreis, einmal pro Karte: EUR 5,49

    Kartenerneuerung, pro Karte EUR 5,49

    Ersatzkartenpreis (verloren / gestohlen) EUR 9,95

    Setup Einrichtungskosten einmal pro Kunde EUR 49,00

    Standardversand an Firmenanschrift aller Karten EUR 9,95

    alle Preise sind Nettowerte, die Beladewerte von EUR 50,00 sind nicht mit MwSt belastet.

    Welche Kosten müssen zu den EUR 50,00 pro MA dazu gerechnet werden, oder sind die kompletten Kartengebühren lediglich Betriebsausgaben und können unberücksichtigt bleiben?

    Wir haben hier nichts eindeutiges an Regelung finden können.

    Danke für ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek


     

  • 02
    RE: Kartengebühren Sachbezug monatlich

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Bewertung der Sachbezüge ist im geschilderten Fall gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG der "um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort anzusetzen".


    Die Finanzverwaltung hat für "Begleitkosten" (z.B. Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung der Geldkarten) erklärt, es handele sich bei ihnen "nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers" (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, IV C 5-S2334 ... , Textziff. 3).


    Deshalb kann für die Bewertung auf das bereitgestellte, "aufgeladene" Kartenguthaben abgestellt werden. Die beim Arbeitgeber zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten sind nicht zu berücksichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.