Expertenforum - Kein Krankengeld trotz gleicher Vorerkrankung innerhalb der 6-Monats-Frist?

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  • 01
    Kein Krankengeld trotz gleicher Vorerkrankung innerhalb der 6-Monats-Frist?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Mitarbeiterin ist wegen derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut Arbeitsunfähig. Während der ersten Arbeitsunfähigkeit erhielt sie bereits Krankengeld von der Krankenkasse. Eine entsprechende Meldung wurde von uns erzeugt.

    Von der zuständigen AOK erhielten wir nun die Mitteilung, dass kein Krankengeld geleistet wird, sondern Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet werden muss. Es handelt sich hier aber um einen weitere Arbeitsunfähigkeit wegen der selben Krankheit, die innerhalb der letzten 6 Monate das erste Mal eingetreten ist.

    Auf telefonische Anfrage hat es laut der zuständigen AOK zum Januar 2025 Änderungen gegeben (Pflicht des Arbeitgebers zur Vorerkrankungsfrage). Eine Rechtsgrundlage konnte die AOK uns nicht nennen. Können Sie uns die Rechtsgrundlage nennen bzw. eine Erklärung dafür geben? Vielen Dank!

    MfG

    M. Mansholt

  • 02
    RE: Kein Krankengeld trotz gleicher Vorerkrankung innerhalb der 6-Monats-Frist?

    Guten Tag,
     
    zunächst unser Hinweis, dass Ihre Anfrage zur Beurteilung der Entgeltfortzahlungsansprüche rein arbeitsrechtlicher Natur ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Bei der Ermittlung der Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit Vorerkrankungen ist, neben der von Ihnen angesprochenen 6-Monats-Frist, auch eine 12-Monats-Frist zu überprüfen.
    Aufgrund der fehlenden Informationen zum Einzelfall lässt es sich für uns leider nicht erkennen, ob dies eine Begründung für die Auffassung der Krankenkasse sein könnte.
     
    Warum in diesem Zusammenhang auf die Vorerkrankungsanfrage hingewiesen wurde, erschließt sich uns leider nicht. Wir legen Ihnen daher nahe, die individuellen Gegebenheiten Ihres Falles nochmals mit der beteiligten Krankenkasse zu besprechen.   

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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