Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin ist wegen derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut Arbeitsunfähig. Während der ersten Arbeitsunfähigkeit erhielt sie bereits Krankengeld von der Krankenkasse. Eine entsprechende Meldung wurde von uns erzeugt.
Von der zuständigen AOK erhielten wir nun die Mitteilung, dass kein Krankengeld geleistet wird, sondern Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet werden muss. Es handelt sich hier aber um einen weitere Arbeitsunfähigkeit wegen der selben Krankheit, die innerhalb der letzten 6 Monate das erste Mal eingetreten ist.
Auf telefonische Anfrage hat es laut der zuständigen AOK zum Januar 2025 Änderungen gegeben (Pflicht des Arbeitgebers zur Vorerkrankungsfrage). Eine Rechtsgrundlage konnte die AOK uns nicht nennen. Können Sie uns die Rechtsgrundlage nennen bzw. eine Erklärung dafür geben? Vielen Dank!
MfG
M. Mansholt