Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu Personen, die älter als 55 Jahres und privat versichert sind:
Hier ist ja grundsätzlich eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse nicht mehr möglich, auch wenn grundsätzlich eine Versicherungspflicht entstehen würde (z.B. Nichtüberschreitung der JAEG).
Nun frage ich mich, wie in solchen Fällen vorgegangen werden muss?
-Ist eine Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) noch erforderlich?
-Ist eine besondere Prüfungsmitteilung der Krankenkasse notwendig, dass keine Versicherungspflicht eintreten würde?
-Ist eine spezielle Meldung erforderlich?
Vielen Dank und viele Grüße