Expertenforum - Keinen Leistungsanspruch über Sozialamt mehr

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  • 01
    Keinen Leistungsanspruch über Sozialamt mehr

    Hallo,


    ich lebe als Asylbewerber(Georgien) mit meinem Lebensgefährten zusammen(Bedarfsgemeinschaft). Jetzt hat mein Lebensgefährte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und ich bekomme daher keine Leistungen mehr vom Sozialamt. Ich muss mich jetzt selber freiwillig versichern. Geht das in der gesetzliche Krankenversicherung, oder wie kann und muss ich mich und meine Kinder absichern?


    VG

  • 02
    RE: Keinen Leistungsanspruch über Sozialamt mehr

    Guten Tag,
     
    wir empfehlen Ihnen, die Krankenkasse, bei der Sie über den Sozialhilfebezug versichert waren, einzubinden damit die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft geprüft werden können.
     
    Der § 9 SGB V besagt Folgendes:
     
    Der Versicherung können beitreten
    1.
    Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft als Rentenantragsteller und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt.
     
    Da die freiwillige Versicherung auch Gegenstand der Satzungen der einzelnen Krankenkassen ist, können wir leider im Rahmen dieses Forums keine verbindliche Beurteilung vornehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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