Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiterin, die 3 Tage die Woche arbeiten kommt (Mo bis Mi). Sie hat uns eine ärztliche Bescheinigung (Kindkrankmeldung) vom 07.04.2025 bis einschließlich 11.04.2025 vorgelegt.
Müssen wir ihren Lohn nur für 3 Tage kürzen (07.04.2025 - 09.04.2025) oder für die komplette Woche (07.04.2025 - 11.04.2025)? Also kommt es für die Kürzung auf die vertraglich festgelegten Arbeitstage an oder auf den gesamten Zeitraum, den der Arzt bescheinigt hat (unabhängig der tatsächlichen Arbeitstage)?
Vielen Dank im Voraus!