Hallo zusammen,
wir möchten unserem MA seine monatlichen KiTa-Gebühren im Rahmen der Lohnabrechnung voll erstatten. Zwei Fragen bezüglich der LST/SV:
1. Im Aufnahmemonat (09/2024) war lt Gebühren-Bescheid eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig. Darf dieser Betrag/diese Aufnahmegebühr auch LST/SV-frei (einmalig) gewährt werden?
2. Im Gebührenbescheid ist ebenso vermerkt, dass bei den monatlichen Betreuungsgebühren auch ein Spielgeld in Höhe von 8 Euro monatlich inkludiert ist. Darf dieser Betrag (8 Euro Spielgeld) auch regelmäßig LST/SV-frei gewährt werden?
Noch eine Frage zur Dokumentation in den Entgeltunterlagen:
Der Bescheid gilt erstmalig ab 09/2024, da ab diesem Datum das Kind in die KiTa aufgenommen wurde. Es ist im Bescheid vermerkt, dass es in den Folgemonaten keine weiteren Bescheide mehr gibt und die Gebühren jeweils zur Fälligkeit vom Konto des MA abgebucht werden.
Reicht mir diese Doku/dieser Bescheid für das aktuelle KiTa-Jahr aus oder muss ich mir vom MA zusätzlich noch die monatlichen Bankkonto-Abbuchungen der KiTa-Gebühren vorlegen lassen?
Vielen Dank!