Expertenforum - Krank bei Eintritt

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Krank bei Eintritt

    Neues Beschäftigungsverhältnis und noch nicht die Wartezeit erfüllt.


    AU für Do & Fr

    (Wochenenden sind frei/keine AZ)

    Geplante Arbeitsaufnahme für Montag, allerdings noch keine Genesung. Weitere AU ist fällig (ab Mo).

    Wie gestaltet sich hier die EFZ?

  • 02
    RE: Krank bei Eintritt

    Hallo Minnie05,
     
    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb der Wartezeit betrifft das Arbeitsrecht.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Sozialversicherungsrechtlich gilt bezüglich der Wartezeit grundsätzlich folgendes:
     
    Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der fünften Woche Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung. Während der Wartezeit ist die finanzielle Absicherung grds. durch den Anspruch auf Krankengeld gewährleistet. Der Krankengeldanspruch besteht bereits ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde, sofern für diesen Tag „kein Entgeltanspruch“ z. B. aufgrund noch (teilweiser) geleisteter Arbeit besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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