Expertenforum - Krank im Urlaub

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  • 01
    Krank im Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bin im Urlaub erkrankt und habe die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der AOK in Delmenhorst zugesendet.

    Meinem Arbeitgeber selbstverständlich auch, es hieß es ist alles so IN Ordnung da wir ein abkommen mit Tunesien haben.

    Jetzt heißt es, es wird nicht anerkannt. Ich habe alles übersetzen lassen auf meine Kosten und auch alles rechtzeitig abgeschickt.

    Was ist jetzt richtig, ich bin sehr verzweifelt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Meike Dörgeloh

  • 02
    RE: Krank im Urlaub

    Hallo Frau Dörgeloh,
     
    zunächst einmal bitten wir um Verständnis, dass wir als Mitarbeiter dieses bundesweiten Forums ohne Einsicht in die relevanten Unterlagen keine weitergehende Stellungnahme zur Nichtanerkennung der ausländischen Arbeitsunfähigkeitszeiten in Tunesien abgeben können.   Eine abschließende Klärung Ihres Sachverhalts kann nur im (nochmaligen) persönlichen Gespräch mit der zuständigen AOK vor Ort erfolgen.

    Gerne möchten wir Ihnen die folgenden grundsätzlichen Informationen geben:

    Kommt es im Urlaub (z. B. in Tunesien) zu einem Krankheitsfall, der zu Hause für eine Arbeitsunfähigkeit gesorgt hätte, ist diese durch ein ärztliches Attest zu belegen. Bei Vorlage eines solchen Nachweises kann davon ausgegangen werden, dass die ausländische Arbeitsunfähigkeit sowohl von der Krankenkasse als auch vom Arbeitgeber akzeptiert wird. Inwiefern die Urlaubstage durch die Entgeltfortzahlungspflicht „gutgeschrieben“ werden können, ist eine arbeitsrechtlich zu klärende Frage.

    Zu beachten ist, dass die Krankmeldung alle nötigen Informationen enthält (z.B. die voraussichtlichen Krankheitstage, Name des Patienten, das aktuelle Datum sowie ein Stempel des behandelnden Arztes bzw. der Praxis).

    Im Anschluss an den Arztbesuch in Tunesien ist der Arbeitgeber in Deutschland von der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Dies kann in Form eines Telefonanrufs geschehen, aber ebenso über eine Nachricht per E-Mail oder einem anderen Nachrichtendienst. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst hingegen ist nicht zwingend per Post zum Arbeitgeber zu senden, da es hierfür keine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt.

    Darüber hinaus ist ein Duplikat der ausländischen Krankmeldung an die zuständige Krankenkasse zu senden.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Krank im Urlaub

    Hallo liebes Expertenteam,


    danke für die Antwort.

    Kann es sein, daß es darum geht das bei mir Ruhebescheiniging drauf steht statt Arbeitsunfähig. Da ich auch Flug unfähig bin, denke ich mal ist es doch eindeutig, das ich Arbeitsunfähig bin.

    Ich habe das gegoogelt, deswegen Frage ich mich das. Nett finde ich das auch nicht, daß die AOK mir nur mitteilt das meine Krankmeldung nicht anerkannt wird, aber nicht warum und was ich machen soll.

    Ich kann es wenn ich wieder vor Ort bin persönlich klären, allerdings kann ich dann die Dokumente, wenn sie nicht das richtige Wort beinhalten ändern.

    Leider kann ich Ihnen keine Fotos schicken, sonst hätte ich es getan.

    Soll ich vielleicht lieber in den persönlichen Chat euch gehen?


    Freue mich auf eine Antwort.


    Liebe Grüße


    Meike Dörgeloh

  • 04
    RE: Krank im Urlaub

    Hallo Frau Dörgeloh,

    da es sich nach Ihrer Schilderung um eine für Sie ausgestellte „Ruhebescheinigung“ handelt, gehen wir davon aus, dass diese ursächlich für die Nichtanrechnung als Arbeitsunfähigkeitszeit sein könnte. Wie wir Ihnen bereits in unserer ersten Antwort mitgeteilt haben, kann der Sachverhalt nur mit Ihrer zuständigen AOK verbindlich geklärt werden. Daher bitten wir Sie, Ihre Krankenkasse nochmals zu kontaktieren. Desweiteren wünschen wir Ihnen gute Besserung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam   

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