Liebes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer ist in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung 2 Tage krank. Da die Krankheit unter 3 Tagen war, ist er nicht zum Arzt gegangen, um sich krankschreiben zu lassen. Aufgrund der Wartezeit würden wir keine Lohnfortzahlung leisten. Hat er Anspruch auf Krankengeld, auch wenn er keine AU vom Arzt hat? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt