Expertenforum - Krankengeld bei zweitätiger Krankheit in Wartezeit

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  • 01
    Krankengeld bei zweitätiger Krankheit in Wartezeit

    Liebes Expertenteam,

    ein Arbeitnehmer ist in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung 2 Tage krank. Da die Krankheit unter 3 Tagen war, ist er nicht zum Arzt gegangen, um sich krankschreiben zu lassen. Aufgrund der Wartezeit würden wir keine Lohnfortzahlung leisten. Hat er Anspruch auf Krankengeld, auch wenn er keine AU vom Arzt hat? Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Schmidt

  • 02
    RE: Krankengeld bei zweitätiger Krankheit in Wartezeit

    zweitägiger Krankheit natürlich

  • 03
    RE: Krankengeld bei zweitätiger Krankheit in Wartezeit

    Hallo Herr Schmidt,
     
    für den Anspruchsbeginn des Krankengeldes im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit ist nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V die ärztliche Feststellung maßgebend. Der Anspruch entsteht nicht bereits mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern frühestens mit dem Tag der ärztlichen Feststellung.
     
    Demzufolge ist für die Gewährung von Krankengeld - auch in der Wartezeit - eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwingend erforderlich.
     
     

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