Wenn der arbeitsbedingte Umzug des Ehemannes von Frau K. zum 01.08.24 nach Polen erfolgt, erhält sie grds. kein KG mehr. Sie kann sich zwar in Polen in der dortigen GKV versichern, möchte aber ( natürlich ) gerne weiter im KG-Bezug bleiben.
Herr K. meint jetzt, dass er als Staatsbeamter in der Auslandsschule in Warschau seine Frau mit 70% Beihilfe bei uns versichern könne und ob sie dann Anspruch auf KG habe. Geht das?