Expertenforum - Krankenversicherung

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  • 01
    Krankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:

    Ein Unternehmer ist freiwillig in der gesetzl. KV versichert. Die Ehefrau ist beim Ehemann sozialversicherungspfl. beschäftigt. Jetzt verkauft der Unternehmer das Unternehmen. Der Ehemann ist freiwillig in der gesetzl. KV versichert (er erhält sonst. Kapitalzahlungen). Frage 1:

    Wenn die Ehefrau keine sozialversicherungspfl. Tätikeit aufnimmt, kann sie dann beim Ehemann kostenlos familienversichert sein. Frage 2: Wenn die Ehefrau Mieteinnahmen hat und keine sozialversicherungspfl. Tätigkeit hat, kann dann trotz der Mieteinnahmen eine kostenlose Familienversicherung erfolgen oder muss sie sich auch freiw. versichern. Danke

  • 02
    RE: Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505,00 Euro) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen.

    Dagegen ist die Einkommensgrenze von 538,00 Euro bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung immer nur dann zu berücksichtigen, sobald der Familienangehörige auch Arbeitsentgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis (Minijob) erzielt.
    Bei der Prüfung der Frage, ob die für die Durchführung der Familienversicherung maßgebende Gesamteinkommensgrenze überschritten wird, ist das regelmäßig im Monat erzielte bzw. zufließende Gesamteinkommen zu berücksichtigen.

    Als Gesamteinkommen werden die Summe aller Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts definiert. Dabei kann es sich z.B. um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen oder auch um Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung handeln.
     
    Sofern solche Einkünfte nicht vorhanden sind, kann eine Familienversicherung durchgeführt werden.

    Sofern aber das Gesamteinkommen durch Mieteinkünfte im Monat 505 EUR übersteigt, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist grundsätzlich eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Eine Versicherungspflicht entsteht in diesem Fall nicht.
     
    Wir empfehlen der betroffenen Person, den Anspruch der Familienversicherung unter Vorlage der relevanten Unterlagen mit der zuständige Krankenkasse direkt zu klären. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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