Expertenforum - Krankenversicherung bei Unterschreiten der Midijobgrenze

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  • 01
    Krankenversicherung bei Unterschreiten der Midijobgrenze

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Mitarbeiterin, welche im ersten (zeitlich) Arbeitsverhältnis eine geringfügig entlohnte Beschäftigung hat. Das zweite Arbeitsverhältnis unterschreitet ebenfalls die Grenze zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, ist aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeldet, da beide Beschäftigungen zusammen die Grenzen überschreiten würden. Eine weiter Beschäftigung besteht nicht.

    Nun ist die Frage aufgekommen, ob aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, in der das monatliche Entgelt im Durchschnitt unter € 538,- liegt, eine Krankenversicherung besteht oder ob es hierfür eine Mindestgrenze gibt.

    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Heidi S.

     

  • 02
    RE: Krankenversicherung bei Unterschreiten der Midijobgrenze

    Hallo Heidi S.,

    werden mehrere - für sich allein betrachtet - geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen, so dass bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538,00 €) beide Beschäftigungsverhältnisse der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen.

    Eine nur vorübergehendes (einmonatiges) Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze hat zunächst keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Beschäftigungsverhältnisse.   

    Erst ein dauerhaftes Reduzieren der Entgelte führt nach den allgemein anzuwendenden Beurteilungskriterien dazu, dass beide Beschäftigungen jeweils über die Minijob-Zentrale abzurechnen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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