Guten Tag,
der Arbeitnehmer X ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Er wird nun einen Antrag auf Altersrente stellen, die Altersgrenze hierfür ist bereits erreicht.
Ist er dann ab Rentenbeginn ganz normal als Rentner über die seine Rente versichert ?
Werden die KV- und PV-Beiträge dann ganz normal von der Deutschen Rentenversicherung einbehalten wie in den Standardfällen auch ?
Für Ihre Rückmeldung schon Mal vielen Dank im Voraus !