Expertenforum - Krankenversicherung eines zukünftigen Rentners, der bisher freiwillig gesetzlich versichert ist

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  • 01
    Krankenversicherung eines zukünftigen Rentners, der bisher freiwillig gesetzlich versichert ist

    Guten Tag,


    der Arbeitnehmer X ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Er wird nun einen Antrag auf Altersrente stellen, die Altersgrenze hierfür ist bereits erreicht.


    Ist er dann ab Rentenbeginn ganz normal als Rentner über die seine Rente versichert ?


    Werden die KV- und PV-Beiträge dann ganz normal von der Deutschen Rentenversicherung einbehalten wie in den Standardfällen auch ?


    Für Ihre Rückmeldung schon Mal vielen Dank im Voraus !

  • 02
    RE: Krankenversicherung eines zukünftigen Rentners, der bisher freiwillig gesetzlich versichert ist

    Guten Tag,
     
    für die Beantwortung Ihrer Frage gehen wir davon aus, dass der Mitarbeiter immer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war.
     
    In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran.
     
    Liegen die Voraussetzungen für die KVdR vor, erfolgt der Abzug der Beiträge durch den Rentenversicherungsträger. Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei der freiwilligen Mitgliedschaft und die Rentenbezüge fließen neben möglichen anderen Einnahmen in die Beitragsberechnung ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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