Ein Arbeitnehmer bekommt im Januar 2025 einen Firmenwagen und wird dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 überschreiten. Er ist zurzeit pflichtversichert und hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2024 nicht überschritten. Ist er ab 2025 noch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Expertenforum - Krankenversicherungspflicht
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Krankenversicherungspflicht
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RE: Krankenversicherungspflicht
Guten Tag,
der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
Besteht für einen Mitarbeitenden - wie in Ihrem Fall - zunächst Versicherungspflicht, weil die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese Versicherungspflicht im Falle der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Nach Ihrer Schilderung überschreitet der Mitarbeiter in 2024 nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so dass in 2025 das gesamte Jahr noch Krankenversicherungspflicht vorliegt. Wird die JAE-Grenze auch in 2026 überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht frühestens zum 31.12.2025.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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