Ich bin im ersten Monat meiner Vollzeitbeschäftigung krank geworden und habe in dieser Zeit keine Entgeltfortzahlung bekommen, da der Anspruch erst nach 4 Wochen besteht. Allerdings habe ich 3 Monate lang vor meiner Festanstellung in der gleichen Firma bereits einen Minijob gehabt. Diese Zeit müsste doch eigentlich mitangerechnet werden oder? Da ich direkt vom Minijob in die Vollzeitstelle gewechselt habe.
Expertenforum - Krankheit zu Beginn der Beschäftigung
![Expertenforum Zwei Frauen schauen zusammen in einen Bildschirm](/fk/fileadmin/user_upload/tools/expertenforum/2024-sv-expertenforum-1440x480.jpg)
Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
-
01
Krankheit zu Beginn der Beschäftigung
-
02
RE: Krankheit zu Beginn der Beschäftigung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wenn, wie in Ihrem Fall, die geringfügige Beschäftigung ohne Unterbrechung in eine Vollzeittätigkeit „umgewandelt“ wurde, ist die Wartezeit das Eingreifen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall tatsächlich bereits zurückgelegt. Das heißt, Sie haben ab dem ersten Tag der Vollzeittätigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service