Expertenforum - Krankheit zu Beginn der Beschäftigung

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  • 01
    Krankheit zu Beginn der Beschäftigung

    Ich bin im ersten Monat meiner Vollzeitbeschäftigung krank geworden und habe in dieser Zeit keine Entgeltfortzahlung bekommen, da der Anspruch erst nach 4 Wochen besteht. Allerdings habe ich 3 Monate lang vor meiner Festanstellung in der gleichen Firma bereits einen Minijob gehabt. Diese Zeit müsste doch eigentlich mitangerechnet werden oder? Da ich direkt vom Minijob in die Vollzeitstelle gewechselt habe.

  • 02
    RE: Krankheit zu Beginn der Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn, wie in Ihrem Fall, die geringfügige Beschäftigung ohne Unterbrechung in eine Vollzeittätigkeit „umgewandelt“ wurde, ist die Wartezeit das Eingreifen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall tatsächlich bereits zurückgelegt. Das heißt, Sie haben ab dem ersten Tag der Vollzeittätigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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