Sehr geehrte Damen und Herrren,
eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 27.04 arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Die letzte Krankmeldung geht bis zum 17.05. Die Folgebescheinigung geht wieder ab dem 21.05, da ja der 20.05 eine Feiertag ist. Die Folgebescheinigung wird aber schon dem vorherigen Zeitraum hinzugerechnet oder muss die AN für den 20.05 auch eine Krankemeldung bringen?
Vielen Dank!