Expertenforum - KSK, hauptberufliche Selbständigkeit und Anstellungen

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  • 01
    KSK, hauptberufliche Selbständigkeit und Anstellungen

    Liebes Expertenforum,


    eine Arbeitnehmerin gibt bzgl. ihres Status an:

    - Selbständige, künstlerische Tätigkeit aufgrund derer KSK-Pflicht besteht, ca. 200 Tage/ Jahr, Verdienst ca. 40.000,-€/ Jahr

    - Anstellung Nr 1 01.01.-31.12.2024 ca. 72 Tage/ Jahr, ca. 15.000,- €/ Jahr, wird vom Arbeitgeber kv- und pv-frei abgerechnet, weil hauptberuflich selbständig, was zur Information der KSK Seite 1, letzter Absatz passen würde www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf

    - Anstellung Nr 2 1 Tag im August


    Nun möchte die GKV bei Anstellung 2 aber eine kv- und pv-pflichtige Anmeldung haben, weil die GKV wohl die KSK für diesen 1 Tag unterbricht. Das erscheint mir jedoch im Hinblick auf die KSK Infoschrift falsch und im Vergleich zur Anstellung 1 unlogisch. Warum sollte Anstellung 1 kv- und pv-frei sein wegen hauptberuflicher Selbständigkeit, Anstellung 2 jedoch trotz hauptberuflicher Selbständigkeit kv- und pv-pflichtig sein?


    Über eine Information diesbzgl. würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank


    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Schmidt

  • 02
    RE: KSK, hauptberufliche Selbständigkeit und Anstellungen

    Hallo Herr Schmidt,

    wird neben einer selbstständigen künstlerischen Arbeit eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt, besteht in der Künstlersozialkasse (KSK) keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sobald diese Anstellung die sogenannte Haupttätigkeit darstellt. Bei der Beurteilung im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise ist nach unserem Kenntnisstand sowohl entscheidend, in welchem Bereich der Verdienst höher ist als auch, wofür man die meiste Zeit aufwendet.

    Aufgrund dieser Tatsache ist es auch für uns zunächst nicht nachvollziehbar, warum in Ihrem Fall durch die eintägige Beschäftigung im August 2024 in dieser eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht entstehen kann.

    Daher empfehlen wir Ihnen, ggf. unter Hinzuziehung der KSK eine versicherungsrechtliche Stellungnahme bei der zuständigen Krankenkasse verbindlich anzufordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: KSK, hauptberufliche Selbständigkeit und Anstellungen

    Liebes Expertenteam,


    nach erneuter Rücksprache mit der GKV bekam ich die Aussage, daß die hauptberufliche Selbständigkeit bei der Anstellung 1 auf das Kalenderjahr geprüft wird, weil die Beschäftigung vom 01.01.-31.12 läuft. Bei der Anstellung 2 jedoch würde die Beschäftigung taggenau geprüft, weil die Beschäftigung nur 1 Tag andauert. Wenn die Arbeitnehmerin also an dem Anstellungstag bei uns noch zusätzlich überwiegend selbständig gearbeitet hätte und die Einnahmen aus der Selbständigkeit an diesem einen Tag überwiegen, würde die hauptberufliche Selbständigkeit und somit kv- und pv-Freiheit auch bei uns gegeben seien. Da sie jedoch an dem 1 Tag bei uns Vollzeit gearbeitet hat, erscheint das eher unwahrscheinlich. Somit wäre sie das ganze Jahr hauptberuflich selbständig mit Ausnahme von diesem 1 Tag. Gibt es irgendeine Grundlage für diese unterschiedliche Betrachtung (Jahresbetrachtung vs taggenau Betrachtung)? Ein gemeinsames Rundschreiben o.ä. ist mir dazu nicht bekannt. Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Schmidt

  • 04
    RE: KSK, hauptberufliche Selbständigkeit und Anstellungen

    Hallo Herr Schmidt,

    die in Ihrem Sachverhalt angesprochene Thematik ergibt sich nach unserem Kenntnisstand aus den grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum „Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit“ vom 20. März 2019, in dem u.a. auch der Personenkreis der „Künstler und Publizisten“ aufgeführt ist .

    Eine Ausführung zur „Jahresbetrachtung versus taggenaue Betrachtung“ enthält dieses Rundschreiben allerdings nicht. Eine darüber hinaus gehende rechtliche Grundlage ist uns nicht bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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