Liebes Expertenteam,
unser Mandant hat den bisher beitragsfrei gestellten Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge auf Wunsch des Arbeitnehmers gekündigt. Es ergibt sich laut Versicherung ein Rückkaufswert im 5 stelligen Bereich. Beginn der Versicherung war Juli 2016. Die Beiträge stammen sowohl aus einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmes als auch aus steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen. Kann die Rückzahlung der Beiträge als Versorgungsbezug (geht doch eigentlich nur bei pauschal versteuerten Beiträgen?) mit Zahlstellenmeldung durch den Arbietgeber erfolgen oder handelt es sich hier eher um einen mehrjährigen Bezug mit voller Sozialversicherungspflicht?
Hab da gerade einen großen Knoten im Kopf.