SgDuH,
seit 10.12. besteht im Betrieb Saison-KUG-Bezug.
Nun hat ein AN zum 31.01.25 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Kündigung ging dem AG am 23.12.24 zu. Somit endet der Anspruch auf SKUG mit 22.12.24.
Ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Entgelt von 23.12.24 - 31.01.25 verpflichtet? Wenn ja in welcher Höhe?
Vielen Dank