Hallo.
Wir stellen für ein ca. 6 Wochen eine studentische Aushilfe ein. Sie macht ein Lehramtsstudium und hat neben ihres Studiums fast ein halbes Jahr versicherungspflichtig an einer Schule gearbeitet.
Ist sie nun als kurzfristig Beschäftigte zu behandeln, da sie die 70Tage bei uns nicht überschreitet?
Oder gehen wir richtig davon aus, dass auch wir sie versicherungspflichtig anmelden müssen, da die Anstellung in der Schule mit zu berücksichtigen ist.
Mit freundlichen Grüßen
S.Franzen