Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin wurde im Dezember 2024 informiert, dass sie bis zum 15.01.2025 in Kurzarbeit muss. Am 06.01.2025 reichte die Mitarbeiterin eine Krankmeldung ein vom 06.01.-17.01.2025.
Klar ist, dass sie mind. bis zum 15.01.2025 Kurzarbeitergeld erhält.
Aber was ist mit den zwei Tagen 16.+17.01. ? Gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass für die Tage auch Kurzarbeitergeld gezahlt wird oder erhält sie da die normale Entgeltfortzahlung?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica H.