Expertenforum - Kurzarbeit und Krankschreibung Ueberschneidung

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  • 01
    Kurzarbeit und Krankschreibung Ueberschneidung

    Hallo liebes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin wurde im Dezember 2024 informiert, dass sie bis zum 15.01.2025 in Kurzarbeit muss. Am 06.01.2025 reichte die Mitarbeiterin eine Krankmeldung ein vom 06.01.-17.01.2025.

    Klar ist, dass sie mind. bis zum 15.01.2025 Kurzarbeitergeld erhält.


    Aber was ist mit den zwei Tagen 16.+17.01. ? Gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass für die Tage auch Kurzarbeitergeld gezahlt wird oder erhält sie da die normale Entgeltfortzahlung?


    Vielen Dank für Ihre Mühe.


    Mit freundlichen Grüßen

    Jessica H.

  • 02
    RE: Kurzarbeit und Krankschreibung Ueberschneidung

    Hallo Jessica H.,
     
    erkrankt der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum/Bewilligungszeitraum, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange ihm ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zusteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde. Die Erstattung erfolgt – wie Sie bereits festgestellt haben – in einem solchen Fall durch die Agentur für Arbeit.
     
    Für die beiden Arbeitsunfähigkeitstage 16.01 und 17.01.2025  ohne „KUG-Anspruch“ besteht für die Mitarbeiterin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG durch den Arbeitgeber.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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