Liebes Expertenteam,
wir haben eine allgemeine Frage betreffend kurzfr. Beschäftigung.
Aktuell haben wir kurzfr. Beschäftigte, wo der Vertrag Rahmenarbeitsvertrag (Jahresverträge) in den nächsten Monaten endet.
Da die Wahl zusteht, ob die kurzfr. B. in 3 Monaten vorgenommen wird oder 70 Tage möchten wir uns rückversichern, ob es eine maximale Vertragslaufzeit gibt (max. 1 Jahr etc.) so dass der Status kurzfr. B. beibehalten wird.
Durchaus besteht Interesse Seitens AN und AG, dass eine weitere Beschäftigung auf kurzfr. Basis erfolgt. Hierzu ist uns bewusst, dass eine 2 monatige Pause eingehalten werden muss, um erneut eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen und auch das der Status kurzf. Beschäftigung beibehalten wird.
Vereinzelt ist u.a. auch die Überlegung, dass im Anschluss der kurzfr. Beschäftigung ein normales Arbeitsverhältnis geschlossen wird.
Muss in dieser Fallkonstellation ebenfalls eine 2monatige Unterbrechung vorgenommen werden oder kann eine nahtlose Fortführung (kurzfr. B. bis 30.06., "normale" Beschäftigung ab 01.07.) vorgenommen oder wird die kurzfr. in Frage gestellt? Eine Rückkehr in die kurzfr. Beschäftigung ist nicht mehr geplant.
Folgende Fallkonstellationen hätten wir wie untenstehend bewertet:
kurzfr. B. --> 2 monatige Unterbrechung --> Kurzfristige Beschäftigung --> i.O.
SVpflichtige/geringf. B/ Werkstudent --> 2 monatige Unterbrechung --> kurzfristige B. --> i.O.
Kurzfristige Beschäftigung --> nahtloser Übergang in eine SVpflichtige/geringf. B/ Werkstudent Beschäftigung --> keine 2 monatige Unterbrechung erforderlich, um Anschlussbeschäftigung aufzunehmen. Ist eine Rückkehr in eine kurzfr. Beschäftigung wieder möglich, wenn eine 2 monatige Unterbrechung im Nachgang erfolgt oder ist dies komplett ausgeschlossen, da beim Wechsel von kurzfr. Beschäftigung zu normaler Beschäftigung keine Unterbrechung von 2 Monaten vorgenommen wurde.
Vorab besten Dank.
PersobueroSC