Expertenforum - kurzfristig Beschäftigter in privater Studentenversicherung

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  • 01
    kurzfristig Beschäftigter in privater Studentenversicherung

    Hallo,

    wir stellen für 3 Monate (nicht mehr als 70 tage) einen Studenten eine der in den Semesterferien Vollzeit bei uns arbeitet. die kurzfristige Beschäftigung wird in der SV mit 0-0-0-0 angegeben.

    Gilt dies auch, wenn er in einer privaten Studentenversicherung ist.

    Oder muss er hier tätig werden und eine gesetzliche Versicherung abschließen für diese 3 Monate?

     

  • 02
    RE: kurzfristig Beschäftigter in privater Studentenversicherung

    Hallo Otto,

    Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, sind prinzipiell versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Wer durch die Einschreibung als Student krankenversicherungspflichtig wird, kann auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht bei einer wählbaren gesetzlichen Krankenkasse befreit werden und sich aufgrund dessen privat krankenversichern.
     
    Die Befreiung wirkt nur für die KVdS und verliert erst dann ihre Geltung, wenn der Status des ordentlichen Studierenden (z.B. mit Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung) nicht mehr gegeben ist.
     
    Die versicherungsrechtliche Beurteilung von ordentlichen Studierenden im Rahmen einer kurzfristigen (versicherungsfreien) Beschäftigung erfolgt unabhängig davon, ob die studierende Person im Rahmen der KVdS gesetzlich oder aufgrund der Befreiung privat krankenversichert ist.  
     
    Ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz während einer kurzfristigen Beschäftigung ist nicht erforderlich.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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