Hallo,
ist es möglich, direkt nach Ausbildungsende und vor einem geplanten Studienbeginn (also ca. 01.07.2024 - 30.09.2024) kurzfristig beschäftigt zu arbeiten? Oder wird die Beschäftigung in solch einem Fall als "berufsmäßig" angesehen?
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Hallo,
ist es möglich, direkt nach Ausbildungsende und vor einem geplanten Studienbeginn (also ca. 01.07.2024 - 30.09.2024) kurzfristig beschäftigt zu arbeiten? Oder wird die Beschäftigung in solch einem Fall als "berufsmäßig" angesehen?
Hallo Micha014,
Personen, die nach Beendigung ihrer Berufsausbildung eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, gehören nach unserem Verständnis zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten und können somit nicht als versicherungsfreie Beschäftigung abgerechnet werden, es sei denn, die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze wird regelmäßig nicht überschritten.
Dies gilt auch, wenn diese Personen einen späteren Studienbeginn beabsichtigt haben.
Sofern im geplanten Beschäftigungszeitraum das regelmäßige Arbeitsentgelt die aktuelle monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten sollte, ist aufgrund der zu unterstellenden Berufsmäßigkeit von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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