Hallo zusammen,
muss bei der kurzfristigen Beschäftigung das Entgelt im Monat größer als 538 € sein oder kann es zum Beispiel auch 400 € im Monat sein.
Danke vorab.
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
muss bei der kurzfristigen Beschäftigung das Entgelt im Monat größer als 538 € sein oder kann es zum Beispiel auch 400 € im Monat sein.
Danke vorab.
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Guten Tag,
grundsätzlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung gelegentlich und nicht berufsmäßig ausgeübt wird und im Laufe eines Kalenderjahres auf eine Dauer von maximal drei Monaten (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstagen begrenzt ist. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Verdienstbeschränkung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 538,00 EUR nicht überschritten, entfällt die Prüfung der Berufsmäßigkeit und die kurzfristige Beschäftigung kann sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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