Hallo Experten-Team,
ein 25 jähriger junger Mann hat vom 02.04.-30.06.2024 ein freiwilliges Praktikum bei uns in der Dachdeckerei absolviert und aufgrund dieses Praktikums hat er sich für eine Ausbildung zum Dachdecker ab 01.08.2024 bei uns im Betrieb entschieden.
Unseres Wissens ist der junge Mann vorm Praktikum vom 01.01.-31.03.2024 einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen.
Für das bei uns im Betrieb durchgeführte Praktikum hat er von uns Lohn erhalten. Wir haben ihn als kurzfristige Aushilfe abgerechnet.
Ist das korrekt? Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung?
Wir bedanken uns recht herzlich im voraus für Ihre Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
UA