Hallo liebes Expertenteam,
wir hatten seit 01.04.2024 bis 31.12.2024 einen MA kurzfristig beschäftigt.
Da er nur einmal in der Woche arbeitete, haben wir auf die tageweise Zählung abgestellt.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 nur 46 Tage erreicht; das monatliche Entgelt lag über 520 €.
Auf Grund eines Krankheitsfalls soll der MA nun auch noch im Januar 2025 (mit einem Arbeitstag pro Woche) beschäftigt werden.
Beginnt die Zählung der Arbeitstage (bis höchstens 70 Tage) am 01. Januar neu, auch wenn die Beschäftigung nun jahresübergreifend ausgeübt wird?
Muss auf Grund des neuen Kalenderjahres ein neuer Fragebogen zur kurzfristigen Beschäftigung ausgefüllt werden?
Danke sehr für Ihre Unterstützung und noch alles Gute für 2025!