Sehr geehrte Damen und Herren, ein AN war soz.vers.pflichtig bis 28.02.2025 beim AG beschäftigt.
Der AV wurde durch Kündigung beendet. Der AN hat jetzt mit befristetem Vertrag für 2 Tage (15.3.-16.03.2025) bereits am 26.02.2025 unterschrieben. Der Verdienst beträgt 252,30 € + freie Zuschläge 63,08 € und 50,49 € = 365,87 €. Kann das AV als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet oder muss hier ein Minijob angemeldet werden?
Vielen Dank Kluge