Guten Tag,
ich habe eine Frage zur kurzfristigen Beschäftigung.
Wir überlegen, ob wir Mitarbeiter einstellen, die in den Frühjahr- und Sommermonaten unsere Außenpflanzen pflegen. Und zwar beginnt das so ab März/April und endet im September/Oktober (je nach Witterung). Die Arbeiten werden 1 mal in der Woche ca. 4 Stunden ausgeübt (ebenfalls je nach Witterung).
Kann man das als kurzfristige Beschäftigung werten (70 Tage im Kalenderjahr)?