Hallo Expertenteam,
ist für diesen befristeten Arbeitsvertrag (01.06. - 31.08.2024) eine kurzfristige Beschäftigung möglich?
Der Student wurde zum 13.05.2024 exmatrikuliert, da die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde und er darf den selben Studiengang an Hamburgischen Hochschulen nicht fortführen. Der Studentenstatus ist somit nicht mehr gegeben.
Nun hat er sich für das Wintersemester 2024 an einer Hochschule in Schleswig-Holstein beworben (neues Studienfach), hat aber noch keine Aufnahmebestätigung erhalten. Kann der Arbeitnehmer als kurzfristig Beschäftigter abgerechnet werden oder voll sozialversicherungspflichtig?
Danke für Ihre Hilfe