Sehr geehrte Damen und Herren,
zukünftiger Student möchte nach einem FSJ bei uns ein Ferienjob machen. Das FSJ wurde bei einem anderen Arbeitgeber gemacht (Austritt: 31.05.2024)
Kann diese Person als kurzfristiger Ferienjobbler angemeldet?
Eine Anmeldung bei der Uni Konstanz liegt mir vor.
Meines Erachtens ist nur eine Anmeldung mit 1111 / 101 möglich. Ist das korrekt?