Sehr geehrtes Expertenteam
bei einem Mitarbeiter würde das Arbeitsverhältnis mit Beendigung der Altersteilzeit (Teilzeitmodell) regulär zum 31.07.2024 enden. Ab 01.08.2024 bezieht der Mitarbeiter Altersrente.
Nun soll das Arbeitsverhältnis ab 01.08.2024 mit einem neuen Vertrag, befristet bis 31.07.2025 weitergeführt werden. Der Mitarbeiter möchte, das dies als kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung abgerechnet wird.
Von unserer Seite bestehen Bedenken, da es sich um ein durchgehendes Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber handelt und wir zu dem Ergebnis kommen, das eine Berufsmäßigkeit besteht.
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort