Hallo,
es wäre geplant, dass wir einen ordentlich immatrikulierten Studenten in den Semesterferien für zwei Monate auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung anstellen. Anrechenbare Vorbeschäftigungen existieren nicht.
Nun wäre geplant, dass er während dieser zwei Monate in unserem ausländischen Werk in Frankreich eingesetzt wird. Wir würden natürlich eine A1-Bescheinigung erstellen.
Ist diese Auslandsaufenthalt im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung möglich?
Und gibt es besondere Punkte zu beachten?
Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.