Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung im Ausland

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung im Ausland

    Hallo,

    es wäre geplant, dass wir einen ordentlich immatrikulierten Studenten in den Semesterferien für zwei Monate auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung anstellen. Anrechenbare Vorbeschäftigungen existieren nicht.

    Nun wäre geplant, dass er während dieser zwei Monate in unserem ausländischen Werk in Frankreich eingesetzt wird. Wir würden natürlich eine A1-Bescheinigung erstellen.

    Ist diese Auslandsaufenthalt im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung möglich?

    Und gibt es besondere Punkte zu beachten?

    Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung im Ausland

    Hallo miha,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Da nach Ihrer Schilderung keine Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr vorliegen und der Status eines ordentlichen Studierenden vorliegt, kann die Beschäftigung (auch wenn sie im ausländischen Werk stattfindet) als „kurzfristige“ sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.
     
    Grundsätzlich ist eine Entsendung im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung möglich. Ein A1-Antrag ist an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Da den gesetzlichen Krankenkassen jedoch keine Informationen zu geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Minijobs eines Versicherten vorliegen, wird empfohlen, der zuständigen Krankenkasse einen Nachweis der Meldung zur Sozialversicherung zur Verfügung zu stellen.
     
    Im Einzelfall kann es ggf. sinnvoll sein, sich direkt mit der betroffenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die Ausstellung der Entsendebescheinigung zu beschleunigen.
     
    Sofern der Student privat krankenversichert ist, wäre der A1-Antrag über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu beantragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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